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Verordnungsweg


Sie benötigen eine Heilmittelverordnung

Diese bekommen Sie nach einer ärztlichen Diagnose.

Folgende Ärzte dürfen eine Heilmittelverordnung ausstellen:

Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Neurologen, Hausärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden

Wir führen auch Hausbesuche durch, falls dies medizinisch notwendig ist.

Seit einigen Jahren dürfen Logopäden Kinder mit einem Integrationsstatus auch in den entsprechenden Einrichtungen therapieren.


Die Kosten

1) Für Patienten unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten. Das Gleiche gilt für erwachsene Patienten, die einen Befreiungsnachweis vorlegen.

2) Für Patienten über 18 Jahre gilt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht in Höhe von 10 % der Behandlungskosten, sowie eine „Rezeptgebühr“ in Höhe von 10 € pro Heilmittelverordnung.
Unter bestimmten Bedingungen können sich Patienten von dieser gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreien lassen.

3) Mit Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem der Gebührensatz vereinbart wird. Dieser entspricht nicht immer dem Erstattungsbetrag der privaten Krankenkassen.


Terminvereinbarung

Bei Terminvereinbarungen sind wir stets bemüht, ihre Wünsche zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass wir die vereinbartenTermine ausschließlich für Sie reserviert haben.

Das macht es notwendig, uns mindestens 24 Std. vorher zu informieren, falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen dürfen.